Zunächst mal sei hier klar und deutlich gesagt, dass sich das Objekt in einem landwirtschaftlich genutzten Privatgelände befindet! Das heißt, da sind einige Zäune ringsum, ein Tor dass seinerseits meist verschlossen ist und obendrein gibt es mehrere Kameras die das alles 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage pro Jahr überwachen.
Für den normalen Menschen heißt das, dass da ohne Voranmeldung ein klares Zutrittsverbot besteht!
Einen “richtigen Besuch” im Sinne des mal vorbei kommens gibt es auch nicht. Zugang bekommen derzeit nur Leute die da mit tätig sind oder die sich entsprechend interessiert zeigen. Nach erfolgter Anmeldung sind die Regeln aber ganz einfach:
-angemeldeter Besuch ist immer gern gesehen, einen Kaffee gibt es auch fast immer.
Für die nicht angemeldeten Besucher gilt folgendes:
Die im Gelände befindlichen 3 Hunde sind lieb und nett, außer wenn man ihnen sagt wen sie jagen sollen. Das auszutesten lohnt auch nicht wirklich!
Wie oben geschrieben steht, handelt es sich um ein Landwirtschaftsgelände. Da gelten zuerst diverse Hygienevorschriften. Das heißt zu Deutsch, es wird da geparkt wo die vorgegeben Plätze sind und in den Gattern hat keiner, aber auch wirklich keiner etwas zu suchen! Generell hat niemand etwas auf / in den Futterlagern zu suchen! Landwirtschaftliche Geräte sind groß, schwer und stark -> mit ihnen kann man wunderbar PKW’s zustellen und andere “lustige Dinge” treiben.
Wer dann zu denen gehört die nicht vom Hof getrieben werden, der kann auch die Toilette benutzen und seine Hände waschen. Eine Stiefel- und Kleidungswäsche gibt es leider (noch) nicht. Dafür aber Plastiktüten um die Sachen abtransportieren zu können.
Dies ist kein Besucherbergwerk im Sinne des § 129 Bundesberggesetz!
Ein “Spielplatz” für Erwachsene ist es auch nicht. Eher eine Dauerbaustelle zum Zwecke des Artenschutz.
Den Ort gibt es aber erst gesagt, wenn alles vorher geklärt ist.
Und nochmal: Da hängen jede Menge Kameras! Wer denkt, er könnte so mal schnell für sich - der wird merken, dass das so nur unschöne Nachteile für ihn bringt !
Privatgelände mit beschildertem Zutrittsverbot = es gilt Privatrecht!